Was unverheiratete Paare zum Immobilienkauf wissen müssen

Wenn sich ein unverheiratetes Paar dazu entscheidet, gemeinsam eine Immobilie zu erwerben, gibt es vieles zu klären. Wer hat welchen Anteil an der Finanzierung? Wie ist das eigentlich mit dem Grundbucheintrag? Und was geschieht mit Haus oder Wohnung, wenn man sich trennt?

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Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen und finanziellen Aspekten zu berücksichtigen, da für unverheiratete Paare keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen existieren, wie sie für verheiratete Paare gelten. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Punkte aufgeführt, die bedacht werden sollten:

Klare Eigentumsverhältnisse im Grundbuch

Es ist entscheidend, die Eigentumsverhältnisse eindeutig festzulegen. „Beide Partner sollten im Grundbuch eingetragen sein, um ihre jeweiligen Rechte an der Immobilie zu sichern,“ erklärt Frank Banner, Inhaber von Frank Banner Immobilien in Erkrath. Zudem werden dort die Miteigentumsanteile festgehalten, die sich nach dem jeweiligen Finanzierungsbeitrag richten.

Finanzierung und gemeinsame Haftung

Bei Kreditverträgen haften in der Regel beide Partner gesamtschuldnerisch. „Das bedeutet, jeder Partner haftet für den gesamten Kredit, nicht nur für seinen eigenen Anteil,“ so Banner. Dies kann problematisch werden, falls sich das Paar trennt. Daher sollten die Haftungsrisiken genau geprüft werden. Was passiert, wenn ein Partner nicht mehr zahlen kann oder will? Diese Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden.

Partnerschaftsvertrag als Absicherung

Da unverheiratete Paare nicht durch das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsrecht geschützt sind, empfiehlt sich ein Partnerschaftsvertrag. „Ein solcher Vertrag sollte festlegen, was im Trennungsfall mit der Immobilie geschieht,“ rät Banner. Wird die Immobilie verkauft oder bleibt einer der Partner darin wohnen? Auch die Aufteilung des Verkaufserlöses oder eine mögliche Auszahlung sollten geregelt sein. Eine Teilungsversteigerung sollte vermieden werden, da Immobilien dabei meist unter Wert versteigert werden.

Absicherung für den Todesfall

Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. „Stirbt einer der Partner, geht der Anteil an der Immobilie auf die gesetzlichen Erben über,“ erläutert Banner. Um dies zu verhindern, kann der überlebende Partner durch ein Testament oder einen Erbvertrag abgesichert werden. Eine Risikolebensversicherung zugunsten des Partners kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, finanzielle Belastungen im Todesfall zu mindern.

Fazit: Rechtzeitig absichern

Der gemeinsame Erwerb einer Immobilie durch ein unverheiratetes Paar erfordert eine sorgfältige rechtliche und finanzielle Planung. „Es ist ratsam, sich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen und klare vertragliche Regelungen zu treffen, um spätere Konflikte oder finanzielle Risiken zu vermeiden,“ schließt Banner.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PeopleImages.com/Depositphotos.com

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