Video: Erbimmobilie – Erbengemeinschaft auflösen

Zu entscheiden, was man mit einer Erbimmobilie machen möchte, ist – vor allem wenn man Teil einer Erbengemeinschaft ist – nicht leicht. Viele Meinungen und Interessen treffen aufeinander. Doch ohne gemeinsame Einigung kann sich die gebildete Erbengemeinschaft nicht auflösen.

You are currently viewing a placeholder content from Default. To access the actual content, click the button below. Please note that doing so will share data with third-party providers.

More Information

Der Cousin zweiten Grades möchte verkaufen, eine der zwei Tanten möchte selbst in der Immobilie wohnen und der eigene Bruder will gewinnbringend vermieten. Unterschiedliche Vorstellungen führen häufig zu Streit, der im schlimmsten Fall vor Gericht ausgetragen wird. Doch genau das sollte bei der Auseinandersetzung vermieden werden, wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst werden muss.

Doch was ist für eine einvernehmliche und zufriedenstellende Lösung notwendig? Welche der vielen Möglichkeiten kommt für die Immobilie und für den Umgang mit dem Erbanteilen im individuellen Fall am ehesten in Betracht?

Frank Banner Immobilien aus Erkrath gibt dazu eine klare Empfehlung: “Bevor diese Fragen innerhalb der Erbengemeinschaft diskutiert werden können, müssen alle Erben zusammenkommen. Es empfiehlt sich auch nach unbekannten Erben zu suchen. Die können Jahre später, nachdem die Erbengemeinschaft eine Entscheidung getroffen hat, mit Erfolg gegen die anderen Erben klagen. Sofern die bis dato unbekannten Erben nicht mit in die Auseinandersetzung einbezogen worden sind.”

Was Sie bei der Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft noch wissen sollten und wie eine gute Lösung für alle gefunden wird, erfahren Sie im Video.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Geld verdienen mit dem eigenen Strom

Windrad im Garten, Solaranlage auf dem Dach, Blockheizkraftwerk im Keller – Immer mehr Deutsche wollen die steigenden Stromkosten nicht mehr mitmachen und suchen Wege, um sich von den Energiekonzernen unabhängig zu machen. Durch neue Technologien […]

Weiterlesen

Von der Wohnung zum Gewerbe oder doch lieber andersrum?

Sie wollen aus Ihren alten Büroräumen eine Wohnung machen oder haben ein Haus geerbt, das Sie lieber als Gewerbefläche nutzen würden? In Deutschland ist jedem Gebäude eine Nutzung zugeschrieben. Wir erklären, wie Sie die ändern […]

Weiterlesen

Pop-up-Stores sind angesagt

Wer eine Leerstandsphase seiner Handelsflächen überbrücken möchte, für den lohnt es sich vielleicht, diese vorübergehend als Pop-up-Store zu vermieten. Der Trend dieser Kurzzeit-Läden hält weiter an. Jedoch sind nicht alle Nutzungsflächen dafür geeignet. Pop-up-Stores sind […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Cathleen Banner

Büroorganisation

0211 – 9 25 26 32 info@banner-immobilien.de